Die Einhaltung der Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie der EU-weiten WEEE-Richtlinie ist für Unternehmen, die elektrische und elektronische Produkte auf den Markt bringen, unerlässlich. Die FMB Tec GmbH unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer Produkte und Prozesse auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Pflichten – speziell im B2B-Bereich.Die Einhaltung der Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie der EU-weiten WEEE-Richtlinie ist für Unternehmen, die elektrische und elektronische Produkte auf den Markt bringen, unerlässlich. Die FMB Tec GmbH unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer Produkte und Prozesse auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Pflichten – speziell im B2B-Bereich.
Unsere Experten analysieren systematisch, ob für Ihre Produkte Registrierungspflichten gemäß WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) bestehen und stellen sicher, dass Sie den Anforderungen des ElektroG entsprechen. Dies umfasst unter anderem:
✅ Identifikation von Registrierungspflichten
✅ Beratung zur Produktklassifizierung
✅ Registrierung bei der Stiftung EAR
✅ Glaubhaftmachung B2B Registrierung
✅ Glaubhaftmachung B2B Entsorgungspflichten
✅ Prüfung von Lieferanten und Partnern
Die WEEE-Richtlinie und das ElektroG zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Elektro- und Elektronikgeräte zu reduzieren und deren Recycling zu fördern. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren hohe Bußgelder und können vom Vertrieb ihrer Produkte ausgeschlossen werden.
1) Fachkundige Beratung:
Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Compliance-Management und der CE-Konformitätsbewertung
2) Zeit- und Kostenersparnis:
Wir nehmen Ihnen den komplexen Prozess der WEEE-Registrierung ab, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
3) Rechtssicherheit:
Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Verpflichtungen zu verstehen und rechtssicher umzusetzen.
1) Bußgelder und rechtliche Konsequenzen vermeiden
2) Vertrauenswürdigkeit gegenüber Ihren Geschäftspartnern erhöhen
3) Vermeidung von Vertriebsverboten
4) einen nachhaltigen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten
1) der Weg ist es eine funktionierende Kreislaufwirtschaft in der EU herzustellen. Hierzu wurde der Green Deal ins Leben gerufen
2) zur Zielerreichung müssen sämtliche Waren frei von SVHC sein.
Zum Schutz aller Personen und der Natur, die im ges. Produktlebenszyklus mit dem Produkt in Kontakt kommen k
1) Geltungsbereich
Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Farben, Lacken, Reinigungsmitteln, sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel Maschinen, Werkzeuge und Elektrogeräte. Daher hat die Verordnung Auswirkungen auf fast alle Unternehmen in der gesamten EU.
2) wer ist betroffen?
- Hersteller
- Importeure
- Händler
- Anwender
- Alleinvertreter
3) Beschränkung und Verbot von Stoffen
Zum Schutz aller Personen und der Natur, sind in der EU besonders Gefährliche Stoffe verboten oder die Verwendung teils drastisch beschränkt worden. Alle Parteien in der Lieferkette sind verpflichted pro aktiv über diese Stoffe (SVHC) zu informieren!
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